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AGB
GELTUNGSBEREICH & VERTRAGSPARTNER
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Lieferungen zwischen der Schalttech AG und unseren Kunden.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
VERTRAGSSCHLUSS & ANGEBOTE
Die Angebote des Anbieters im Internet, in Katalogen oder in Angebotsschreiben sind freibleibend und unverbindlich.
Der Vertrag kommt durch die Annahme der Bestellung bzw. des Auftrags durch den Anbieter zustande (z.B. durch eine Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Vertrages oder Ausführung der Dienstleistung).
PREISE, AKONTOZAHLUNGEN & ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inkl./exkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, falls anwendbar.
Akontozahlungen:
Mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung ist eine Akontozahlung in Höhe von 50% der Gesamtsumme fällig. Der Anbieter ist berechtigt, erst nach vollständigem Eingang der Akontozahlung mit der Ausführung des Auftrags zu beginnen.
Sofern nicht anders vereinbart, ist der verbleibende Restbetrag innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
ZAHLUNGSVERZUG, MAHNGEBÜHREN & VERZUGSZINSEN
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist gerät der Kunde nach Ablauf des Fälligkeitsdatums automatisch in Verzug.
Bestimmungen bei Zahlungsverzug:
Verzugszinsen: Verstreichen mehr als 15 Tage nach Eintritt des Verzugsdatum (Fälligkeit + 15 Tage) ohne vollständigen Zahlungseingang, wird ein Verzugszins von 5% p.a. auf den ausstehenden Rechnungsbetrag berechnet.
Mahngebühren: Für die Erstellung und den Versand der 1. Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00 erhoben. Für jede weitere Mahnung können zusätzliche Gebühren anfallend verrechnet werden.
Der Anbieter behält sich vor, bei Zahlungsverzug weitere Leistungen oder Lieferungen bis zur vollständigen Begleichung der ausstehenden Beträge zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten.
Alle Kosten, die durch die Beiziehung von Inkassodienstleistenden oder rechtlichen Schritten entstehen, gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.
LIEFERUNG & LEISTUNGSERBRINGUNG
Liefer- und Leistungsfristen sind Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Höhere Gewalt oder vom Anbieter nicht zu vertretende Betriebsstörungen entbinden den Anbieter für die Dauer der Störung von der Erfüllung der vereinbarten Pflichten.
EIGENTUMSVORBEHALT
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen im Eigentum des Anbieters.
DATENSCHUTZ
Der Anbieter verpflichtet sich, die Bestimmungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) einzuhalten. Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen der Vertragserfüllung verarbeitet.
ANWENDBARES RECHT & GERICHTSSTAND
Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG).
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters in Rheineck/Kanton St. Gallen, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Gerichtstände.
Stand: 1.10.2026